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   BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 1023/94   

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https://dejure.org/1995,3525
BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 1023/94 (https://dejure.org/1995,3525)
BVerfG, Entscheidung vom 03.05.1995 - 2 BvR 1023/94 (https://dejure.org/1995,3525)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 (https://dejure.org/1995,3525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaatsprinzip; strafrechtliche Rehabilitierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ermittlung des Sachverhalts in einem strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geständniserpressung - Hinweis - Freibeweisverfahren - Darlegung des Antragstellers - Verpflichtung von Amts wegen - Rehabilitierungsgericht - Tatsachenfeststellung - DDR-Gerichte - Prüfung - Rechtsstaatlichkeit - Überprüfung rechtserheblicher Tatsachen - Fortdauernde ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 449
  • NJ 1995, 418
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.01.1995 - 2 BvR 1685/93

    Verfassungswidriger Ausschluß eines sog. Zweitantrages im strafrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 1023/94
    Ein solchermaßen ineffektives Rehabilitierungsverfahren steht in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes; der Betroffene wird hierdurch in seinem Recht aus Art. 2 Abs. 1 GG auf effektiven Rechtsschutz verletzt (vgl. auch BVerfGE 21, 191 [194 f.]; 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 11. Januar 1995, 2 BvR 1685/93, Umdruck S. 7; zum strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 15. Februar 1993, 2 BvR 1746/91, NJW 1993, S. 2735 f. und Beschluß vom 7. September 1994, 2 BvR 2093/93, EuGRZ 1994, S. 591 ff.).
  • BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an gerichtliche Entscheidungen im

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 1023/94
    Ein solchermaßen ineffektives Rehabilitierungsverfahren steht in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes; der Betroffene wird hierdurch in seinem Recht aus Art. 2 Abs. 1 GG auf effektiven Rechtsschutz verletzt (vgl. auch BVerfGE 21, 191 [194 f.]; 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 11. Januar 1995, 2 BvR 1685/93, Umdruck S. 7; zum strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 15. Februar 1993, 2 BvR 1746/91, NJW 1993, S. 2735 f. und Beschluß vom 7. September 1994, 2 BvR 2093/93, EuGRZ 1994, S. 591 ff.).
  • BVerfG, 15.02.1993 - 2 BvR 1746/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 1023/94
    Ein solchermaßen ineffektives Rehabilitierungsverfahren steht in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes; der Betroffene wird hierdurch in seinem Recht aus Art. 2 Abs. 1 GG auf effektiven Rechtsschutz verletzt (vgl. auch BVerfGE 21, 191 [194 f.]; 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 11. Januar 1995, 2 BvR 1685/93, Umdruck S. 7; zum strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 15. Februar 1993, 2 BvR 1746/91, NJW 1993, S. 2735 f. und Beschluß vom 7. September 1994, 2 BvR 2093/93, EuGRZ 1994, S. 591 ff.).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 1023/94
    Ein solchermaßen ineffektives Rehabilitierungsverfahren steht in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes; der Betroffene wird hierdurch in seinem Recht aus Art. 2 Abs. 1 GG auf effektiven Rechtsschutz verletzt (vgl. auch BVerfGE 21, 191 [194 f.]; 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 11. Januar 1995, 2 BvR 1685/93, Umdruck S. 7; zum strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 15. Februar 1993, 2 BvR 1746/91, NJW 1993, S. 2735 f. und Beschluß vom 7. September 1994, 2 BvR 2093/93, EuGRZ 1994, S. 591 ff.).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 1023/94
    Dieses Recht ist verletzt, wenn die Gerichte die prozeßrechtlichen Möglichkeiten etwa zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, daß ihnen eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. für den besonderen Schutzbereich des Art. 19 Abs. 4 GG BVerfGE 78, 88 [98 f.]).
  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78

    Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 1023/94
    Art. 2 Abs. 1 GG verleiht dem Einzelnen ein Recht auf effektiven Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 53, 115 [127]).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 1023/94
    a) Das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG ) enthält das Gebot, wirksamen Rechtsschutz zu gewähren, der grundsätzlich zu einer umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Verfahrensgegenstandes führen muß (vgl. BVerfGE 54, 277 [291]).
  • BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Dieses Recht ist verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten etwa zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 19).

    Das Gericht muss deshalb die für seine Entscheidung erheblichen Tatsachen selbst prüfen (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20).

    Da es hierzu von Amts wegen verpflichtet ist, sind an die Darlegung durch den Antragsteller keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20; Herzler, in: Herzler/Ladner/Peifer/Schwarze/Wende, Rehabilitierung, 2. Aufl. 1997, § 10 StrRehaG Rn. 5, Rn. 8 a.E.).

    Ein solchermaßen ineffektives Rehabilitierungsverfahren steht in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20).

  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1985/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Rehabilitierung des

    Dieses Recht ist verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten etwa zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 13).

    Da es hierzu von Amts wegen verpflichtet ist, sind an die Darlegung durch den Antragsteller keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 14).

    Ein solchermaßen ineffektives Rehabilitierungsverfahren steht in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, Rn. 54; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, Rn. 16; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 15).

  • BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 2063/11

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Dieses Recht ist verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten etwa zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris, Rn. 52).

    Das Gericht muss deshalb die für seine Entscheidung erheblichen Tatsachen selbst prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20).

    Da es hierzu von Amts wegen verpflichtet ist, sind an die Darlegung durch den Antragsteller keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20; Herzler, in: Herzler/Ladner/Peifer/Schwarze/ Wende, Rehabilitierung, 2. Aufl. 1997, § 10 StrRehaG Rn. 5, Rn. 8 a.E.).

    Ein solchermaßen ineffektives Rehabilitierungsverfahren steht in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris, Rn. 54).

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Zwar hatte sich das Bundesverfassungsgericht bereits zuvor mehrfach zu den Anforderungen an die Amtsermittlung im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren geäußert (vgl. BVerfG, NStZ 1995, 449, 450 f; BVerfGE 101, 275, 294 f; BVerfGK 4, 119, 129 f).

    Das Grundrecht ist demnach unter anderem dann verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung derjenigen Fragen, die ihnen vorgelegt worden sind, nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (zum Bundesrecht: BVerfG, NStZ 1995, 449, 450 f; BVerfGE 101, 275, 294 f; BVerfGK 4, 119, 129; BVerfG, EuGRZ 2014, 691, 697; Beschlüsse vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, juris Rn. 14 ff und vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, juris Rn. 13 ff).

  • BVerfG, 09.12.2014 - 2 BvR 429/11

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Dieses Recht ist verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten etwa zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 19).

    Das Gericht muss deshalb die für seine Entscheidung erheblichen Tatsachen selbst prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20).

    Da es hierzu von Amts wegen verpflichtet ist, sind an die Darlegung durch den Antragsteller keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20; Herzler, in: Herzler/Ladner/Peifer/Schwarze/Wende, Rehabilitierung, 2. Aufl. 1997, § 10 StrRehaG Rn. 5, Rn. 8 a.E.).

    Ein solchermaßen ineffektives Rehabilitierungsverfahren steht in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20).

  • VerfGH Berlin, 16.06.2021 - VerfGH 108/20

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Es ist verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 - Rn. 19 juris).

    Das Gericht muss Hinweisen auf Rechtsstaatsverstöße unter Ausnutzung aller ihm im Freibeweisverfahren zur Verfügung stehenden Mittel nachgehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2014, a. a. O., Rn. 53 juris und vom 3. Mai 1995, a. a. O., Rn. 20 juris; Herzler, in: Herzler/Ladner/Peifer/Schwarze/Wende, Rehabilitierung, 2. Aufl. 1997, § 10 StrRehaG Rn. 5 und 8 a. E.).

  • BVerfG, 02.08.2023 - 2 BvR 593/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend eine Abschiebungsanordnung nach

    Wie das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die Sachaufklärungspflichten aus § 26 FamFG oder § 10 Abs. 1 StrRehaG festgestellt hat, darf ein Gericht die prozessualen Möglichkeiten zur Sachverhaltsaufklärung nicht so eng auslegen, dass eine sachliche Prüfung des anhängigen Falles nicht mehr möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2015 - 1 BvR 1321/13 -, Rn. 22; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 19 f.).
  • VerfGH Berlin, 15.02.2023 - VerfGH 100/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einer Rehabilitierungssache wegen

    Es ist verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris Rn. 19).

    Das Gericht muss Hinweisen auf Rechtsstaatsverstöße unter Ausnutzung aller ihm im Freibeweisverfahren zur Verfügung stehenden Mittel nachgehen (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 2021, a. a. O., Rn. 16; vom 16. Januar 2019, a. a. O., Rn. 26; vom 15. Dezember 2014, a. a. O., Rn. 12; BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2014, a a. O., juris Rn. 53 und vom 3. Mai 1995, a. a. O., juris Rn. 20).

  • KG, 06.08.2015 - 2 Ws 109/14

    Prüfungsmaßstab für die Rechtsstaatswidrigkeit einer Verurteilung

    Allerdings kann die Prüfung nach diesem Maßstab ergeben, dass eine Bindung an die Feststellungen nicht in Betracht kommt, weil diese in einem Verfahren getroffen worden sind, das seinerseits mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar war (vgl. BVerfG VIZ 1995, 518 - juris Rdn. 20; OLG Dresden VIZ 1994, 371, 372; KG, Beschluss vom 19. November 2010 - 2 Ws 421/10 REHA -).

    Die Weichenstellungen für die (erwünschte) Verurteilung sind bereits bei der Sachverhaltsermittlung erfolgt, indem unter Verletzung grundlegender rechtsstaatlicher Verfahrensgarantien ein Geständnis des Betroffenen herbeigeführt wurde (dazu vgl. BVerfG VIZ 1995, 518 - juris Rdn.20; Bruns in Bruns/Schröder/Tappert, StrRehaG, § 10 Rdn. 3).

  • OLG Naumburg, 01.06.2011 - 2 Ws (Reh) 112/11

    DDR-Unrechtsbereinigung: Teilweise Rehabilitierung bei strafrechtlicher

    Für die Rehabilitierung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz kommt es ohne Bindung an die Feststellungen der DDR auf die Tat an, wegen der die Verurteilung erfolgte (BVerfG DtZ 1995, 398, 399; NJW 2000, 418, 420 f.; Beschluss vom 13. Mai 2009, 1 BvR 718/08).
  • OLG Dresden, 18.09.2020 - 1 Reha Ws 26/19

    Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 15 StrRehaG wegen fehlender Anhörung;

  • OLG Dresden, 25.11.2020 - 1 Reha Ws 26/19

    Gehörsrüge im Rehabilitierungsverfahren; Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • OLG Brandenburg, 09.01.2020 - 2 Ws (Reha) 17/19

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Verfahren nach dem StrRehaG

  • OLG Brandenburg, 09.01.2020 - 2 Ws Reha 17/19
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